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Ich bin Mitglied einer Gruppe von Herstellern/Importeuren. Wie weiß ich, dass ich über eine gültige Einstufungs- & Kennzeichnungsmeldung verfüge?

Helpdesk-Nummer: 0553

Die Mitglieder einer Gruppe von Herstellern oder Importeuren erhalten keinen Einreichungsbericht und müssen sich an den …

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) auf ihrer Website veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 332)

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Kann ein Mitglied einer Gruppe von Herstellern/Importeuren eine Einstufungs- & Kennzeichnungsmeldung aktualisieren?

Helpdesk-Nummer: 0554

Nur der ursprüngliche Anmelder (Ersteller der Gruppe) kann die Einstufungs- und Kennzeichnungsmeldung (E&K-Meldung) …

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) auf ihrer Website veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 333)

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Wie wird die Einstufungs- & Kennzeichnungsmeldung (E&K-Meldung) erstellt und was wird dafür eingereicht?

Helpdesk-Nummer: 0555

Meldungen können nur elektronisch über das REACH-IT-Portal auf der Website der ECHA eingereicht werden. Sie müssen sich erst für

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Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) auf ihrer Website veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 385)

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Was ist der Unterschied zwischen einem Überprüfungsbericht und dem Zulassungsantrag?

Helpdesk-Nummer: 0558

Der Überprüfungsbericht dient zur Aktualisierung des Zulassungsantrags (Application for Authorisation – AfA) und muss an die ECHA

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(ECHA ID 1360)

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Kann ich einen Überprüfungsbericht für eine nicht zugelassene Verwendung einreichen?

Helpdesk-Nummer: 0561

Nein. Sie können Überprüfungsberichte nur für Verwendungen einreichen, für die Sie über eine entsprechende Zulassung verfügen. …

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(ECHA ID 1363)

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Ich habe meinen Überprüfungsbericht rechtzeitig – d. h. mindestens 18 Monate vor dem Ende des Überprüfungszeitraums – eingereicht. Die Kommission hat jedoch bis zum Ende des Überprüfungszeitraums keine Entscheidung getroffen. Darf ich den Stoff gemäß der bisherigen Zulassungsentscheidung weiterverwenden, bis die Kommission neu entschieden hat?

Helpdesk-Nummer: 0559

Ja, das ist möglich, bis eine Überprüfungsentscheidung (zur Aufrechterhaltung, Änderung oder Entziehung der Zulassung) getroffen …

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Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 1361)

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Ich habe meinen Überprüfungsbericht zu spät – d. h. weniger als 18 Monate vor dem Ende des Überprüfungszeitraums – eingereicht. Die Kommission hat jedoch bis zum Ende des Überprüfungszeitraums keine Entscheidung getroffen. Darf ich den Stoff gemäß der bisherigen Zulassung weiterverwenden, bis die Kommission neu entschieden hat?

Helpdesk-Nummer: 0560

Nein, der Stoff darf nach dem Ende des Überprüfungszeitraums nicht mehr genutzt werden. Sie müssen auf die Entscheidung der …

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Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 1362)

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Kann ich den Umfang der zugelassenen Verwendung in einem Überprüfungsbericht auf eine engere Definition beschränken?

Helpdesk-Nummer: 0562

Ja. Solange sich Ihre – enger definierte – Verwendung innerhalb der Grenzen der zugelassenen Verwendung bewegt, können Sie einen …

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 1364)

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Welchem Zweck dient der Antrag auf Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung für einen Stoff in einem Gemisch?

Helpdesk-Nummer: 0549

Würde die Nennung der vollständigen Zusammensetzung eines Gemischs auf dem Kennzeichnungsetikett oder im Sicherheitsdatenblatt …

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 1290)

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Wird ein Stoff oder ein Gemisch ausschließlich für den Nicht-EU-Markt hergestellt, muss der Stoff oder das Gemisch vor der Ausfuhr gemäß der CLP-Verordnung gekennzeichnet werden?

Helpdesk-Nummer: 0536

Laut CLP-Verordnung ist die Kennzeichnung von Stoffen oder Gemischen, die nur für die Ausfuhr bestimmt sind und innerhalb der EU

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 246)

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