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Welches Datum muss auf dem Sicherheitsdatenblatt angegeben werden, wenn dieses lediglich übersetzt, aber nicht inhaltlich überarbeitet wurde?

Helpdesk-Nummer: 0197

Die Anforderungen an das Sicherheitsdatenblatt sind in Artikel 31 und Anhang II der REACH-Verordnung Nr. 1907/2006 geregelt. …

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Wer ist für die Übersetzung eines Sicherheitsdatenblattes zuständig?

Helpdesk-Nummer: 0198

Die Anforderungen an das Sicherheitsdatenblatt sind in Artikel 31 und Anhang II der REACH-Verordnung Nr. 1907/2006 geregelt.

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Ist es erforderlich, dass der Name der sachkundigen Person aus dem Format der E-Mail-Adresse des Sicherheitsdatenblattes hervorgeht?

Helpdesk-Nummer: 0209

Der Name der sachkundigen Person muss nicht aus dem E-Mail-Format für das Sicherheitsdatenblatt (SDB) hervorgehen. Es kann …

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Müssen für Erzeugnisse Sicherheitsdatenblätter erstellt werden um Informationen zu besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) nach Artikel 33 weiterzugeben?

Helpdesk-Nummer: 0081

Gemäß der REACH-Verordnung ist es nicht erforderlich für Erzeugnisse Sicherheitsdatenblätter zu erstellen. Auch die …

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Muss die Registrierungsnummer für zurückgewonnene Stoffe und für Stoffe, die in Anhang IV und V der REACH-Verordnung aufgeführt sind, entlang der Lieferkette kommuniziert werden?

Helpdesk-Nummer: 0188

Die in Anhang IV aufgeführten Stoffe und die unter Anhang V fallenden Stoffe sind von der Registrierungspflicht ausgenommen …

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 147)

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Artikel 31 Abs. 9 der REACH-Verordnung legt fest, dass Lieferanten das Sicherheitsdatenblatt unverzüglich aktualisieren und allen Abnehmern des Stoffes oder Gemisches zur Verfügung stellen, denen sie den Stoff bzw. das Gemisch in den vorausgegangenen 12 Monaten geliefert haben. Gilt diese Verpflichtung auch, wenn dieser Stoff oder dieses Gemisch nicht mehr geliefert wird?

Helpdesk-Nummer: 0189

Ja. Die Liefereinstellung eines Stoffes oder eines Gemisches entbindet einen Lieferanten nicht von seiner Pflicht, die …

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 146)

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Können Listennummern, die Stoffen mit nur einer CAS-Nummer oder ohne einen numerischen Identifikator zugeordnet wurden, im Sicherheitsdatenblatt (SDB) verwendet werden?

Helpdesk-Nummer: 0192

Einige Stoffe wurden nur mit einer CAS-Nummer oder ohne numerischen Identifikator, z. B. vorregistriert, vorangefragt oder für …

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 143)

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Muss der Lieferant eines Stoffes, der sowohl Hersteller des Stoffes als auch Händler desselben Stoffes ist, der von anderen hergestellt wird, im Sicherheitsdatenblatt (SDB) die vollständige Registrierungsnummer angeben oder kann die verkürzte Nummer verwendet werden?

Helpdesk-Nummer: 0190

In diesem Fall müssen Hersteller ihre vollständige Registrierungsnummer (mit den letzten vier Ziffern) im SDB angeben, weil …

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 145)

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Muss die Nummer der Meldung, die man bei Meldung eines Stoffes für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis erhält, durch die gesamte Lieferkette kommuniziert werden (Sicherheitsdatenblatt (SDB), Etikett usw.)?

Helpdesk-Nummer: 0193

Nein, Hersteller oder Importeure sind nicht verpflichtet, nachgeschaltete Anwender darüber in Kenntnis zu setzen, dass sie eine …

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 142)

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Wenn eine zuständige Behörde eines Mitgliedstaates oder die ECHA eine Genehmigung für die Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung für einen registrierten Stoff in einem Gemisch erteilt hat, muss dann die Registrierungsnummer des besagten Stoffes im Sicherheitsdatenblatt des Gemisches angegeben werden?

Helpdesk-Nummer: 0191

Nein, es besteht keine Verpflichtung, die Registrierungsnummer für den betreffenden Stoff im Sicherheitsdatenblatt des Gemisches …

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

Der Helpdesk präzisiert an dieser Stelle:
Die Angabe einer Melde- oder Referenznummer aus dem Verfahren nach Artikel 24 der CLP-Verordnung im Abschnitt 3.2.4 des Sicherheitsdatenblattes ist möglich und sinnvoll, um kenntlich zu machen, dass es sich um eine alternative chemische Bezeichnung handelt.

(ECHA ID 148)

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