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Ich habe meinen Überprüfungsbericht rechtzeitig – d. h. mindestens 18 Monate vor dem Ende des Überprüfungszeitraums – eingereicht. Die Kommission hat jedoch bis zum Ende des Überprüfungszeitraums keine Entscheidung getroffen. Darf ich den Stoff gemäß der bisherigen Zulassungsentscheidung weiterverwenden, bis die Kommission neu entschieden hat?

Helpdesk-Nummer: 0559

Ja, das ist möglich, bis eine Überprüfungsentscheidung (zur Aufrechterhaltung, Änderung oder Entziehung der Zulassung) getroffen …

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 1361)

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Ich habe meinen Überprüfungsbericht zu spät – d. h. weniger als 18 Monate vor dem Ende des Überprüfungszeitraums – eingereicht. Die Kommission hat jedoch bis zum Ende des Überprüfungszeitraums keine Entscheidung getroffen. Darf ich den Stoff gemäß der bisherigen Zulassung weiterverwenden, bis die Kommission neu entschieden hat?

Helpdesk-Nummer: 0560

Nein, der Stoff darf nach dem Ende des Überprüfungszeitraums nicht mehr genutzt werden. Sie müssen auf die Entscheidung der …

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 1362)

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Kann ich meine ursprünglich zugelassene Verwendung im Überprüfungsbericht in zwei oder mehr verschiedene Verwendungen aufteilen, die spezifischer und enger definiert sind?

Helpdesk-Nummer: 0563

Ja, das ist möglich, solange sich eine jede der neu definierten Verwendungen innerhalb der Grenzen der ursprünglich zugelassenen …

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 1365)

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Kann ich den Umfang der zugelassenen Verwendung in einem Überprüfungsbericht auf eine engere Definition beschränken?

Helpdesk-Nummer: 0562

Ja. Solange sich Ihre – enger definierte – Verwendung innerhalb der Grenzen der zugelassenen Verwendung bewegt, können Sie einen …

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 1364)

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Werden Monomerstoffe zukünftig der Zulassungspflicht unterliegen?

Helpdesk-Nummer: 0119

Nein, denn Monomere sind Zwischenprodukte. Zwischenprodukte sind nach Artikel 2 Absatz 8 von der Zulassungspflicht ausgenommen.

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Gemäß Artikel 56 Absatz 4 Buchstabe d der REACH-Verordnung ist die Verwendung als Brennstoff in geschlossenen Systemen von der Zulassungspflicht befreit. Gilt diese Befreiung auch für die Phasen des Lebenszyklus (wie beispielsweise das Formulieren), die dieser Endverwendung vorangehen?

Helpdesk-Nummer: 0264

Ja, die vorgeschalteten Verwendungen eines Stoffes "Verwendung von Brennstoffen in geschlossenen Systemen", die einer von der …

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 1028)

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Gemäß Artikel 56 Absatz 3 der REACH-Verordnung ist die Verwendung eines Stoffes im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung von der Zulassungspflicht befreit. Gilt diese Befreiung auch für die Phasen des Lebenszyklus (wie beispielsweise die Formulierung), die der Endverwendung im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung vorangehen?

Helpdesk-Nummer: 0262

Ja, die vorgeschalteten Verwendungen eines Stoffes, die einer befreiten Endverwendung im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung …

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 1030)

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In Artikel 58 Absatz 2 der REACH-Verordnung wird ausgeführt, dass Verwendungen von der Zulassungspflicht ausgenommen werden können, sofern - auf der Grundlage bestehender spezifischer Rechtsvorschriften der Gemeinschaft mit Mindestanforderungen an den Schutz der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt bei der Verwendung des Stoffes - das Risiko ausreichend beherrscht wird. Kann die Verwendung eines Stoffes unter die Ausnahmeregelung in Artikel 58 Absatz 2 der REACH-Verordnung fallen, wenn für ihn ein Grenzwert (z. B. für den Arbeitsplatz) festgelegt wurde?

Helpdesk-Nummer: 0266

Grundsätzlich nicht. Die Festlegung von Arbeitsplatzgrenzwerten als solche stellt die ausreichende Beherrschung des Risikos …

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In welcher Sprache müssen Anträge auf Zulassung bei der ECHA eingereicht werden?

Helpdesk-Nummer: 0269

Die Anträge auf Zulassung können in einer Amtssprache der EU nach Wahl des Antragstellers eingereicht werden. Das bedeutet, dass …

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 129)

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Ist die Verwendung eines in Anhang XIV aufgeführten Stoffes zulassungspflichtig, wenn der Stoff in einem Gemisch mit einer Konzentration unterhalb des in Artikel 56 Abs. 6 a) und b) der REACH-Verordnung angegebenen Grenzwertes enthalten ist?

Helpdesk-Nummer: 0268

Die Verwendung eines in Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgeführten Stoffes als solchen oder in einem Gemisch unterliegt der …

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