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FAQ (386)

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Welche Informationen muss eine Werbung für Gemische nach Artikel 48 Absatz 2 der CLP-Verordnung enthalten?

Helpdesk-Nummer: 374

Die CLP-Verordnung verlangt, dass jegliche Werbung für als gefährlich eingestufte oder durch Artikel 25 Absatz 6 geregelte …

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

Hinweis des Helpdesks:
Für den Verkauf an die breite Öffentlichkeit ist es nicht hilfreich noch sachdienlich, auf ein Sicherheitsdatenblatt zu verweisen, dass diese Informationen (nach Artikel 25 Absatz 6) enthält.

Die Vollzugsbehörden in Deutschland vertreten folgende Auffassung:

  1. Die Informationen zu Gefahreneigenschaften im Online-Handel müssen so vorgehalten werden, dass der private Endverbraucher diese zwingend passieren muss, bevor er die Ware in den Warenkorb legen und den Bestellvorgang einleiten kann.
  2. Die Werbung muss gemäß Artikel 48 Absatz 2 der CLP-Verordnung die folgenden Angaben
    enthalten, die direkt und nicht über einen Link auf andere Seiten verfügbar sein müssen:

    1. Gefahrenhinweis(e) (H-Sätze)
    2. Gefahrenpiktogramm(e)
    3. Signalwort
    4. sofern zutreffend, die ergänzenden Informationen gemäß Artikel 25 Absatz 6.

Ein Bild des Produktes, auf dem das Kennzeichnungsetikett und die Gefahrenkennzeichnung eindeutig erkennbar sind, wird ebenso akzeptiert, sofern die notwendigen Informationen enthalten sind.

(ECHA ID 273)

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Müssen Abfälle eingestuft und für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis gemeldet werden?

Helpdesk-Nummer: 0001

Nein, Abfälle im Sinne der Richtlinie 2008/98/EG (Abfall-Rahmenrichtlinie) geändert durch Richtlinie (EU) 2018/851 fallen nicht …

Hinweis:

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(ECHA ID 177)

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Müssen Arzneimittel eingestuft und für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis gemeldet werden?

Helpdesk-Nummer: 0026

Für den Endverbraucher bestimmte Stoffe und Gemische, die in Form von Fertigerzeugnissen vorliegen und bei denen es sich um:

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 178)

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Muss ich Erzeugnisse mit Explosivstoff für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis melden?

Helpdesk-Nummer: 0079

Wenn Sie ein Hersteller oder Importeur eines explosiven Stoffes sind (explosiv nach CLP-Kriterien), der in einem späteren …

Hinweis:

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(ECHA ID 183)

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Müssen Medizinprodukte und medizinische Geräte eingestuft und für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis gemeldet werden?

Helpdesk-Nummer: 0328

Stoffe und Gemische, die als Fertigerzeugnis vorliegen und für den Endverbraucher bestimmt sind, welche:

  • Medizinprodukte und …

Hinweis:

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(ECHA ID 180)

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Die Registrierungsfrist für einen Phase-in-Stoff, der in Mengen von 1 Tonne pro Jahr hergestellt/importiert wird, ist der 31. Mai 2018. Muss dieser Stoff bereits jetzt für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis gemeldet werden?

Helpdesk-Nummer: 0137

Ja. Jeder registrierungspflichtige Stoff unabhängig davon, ob er als gefährlich einzustufen ist oder nicht, der ab dem 1. …

Hinweis:

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Welche Informationen über die Identität des Stoffes sind zur Meldung für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverhältnis erforderlich?

Helpdesk-Nummer: 0378

Die erforderlichen Informationen über die Identität des Stoffes hinsichtlich der Meldung für das Einstufungs- und …

Hinweis:

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(ECHA ID 0211)

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Wie unterscheiden sich die für eine Meldung für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis erforderlichen Kennzeichnungsinformationen nach der CLP-Verordnung von denjenigen für eine Registrierung unter REACH?

Helpdesk-Nummer: 0376

Gemäß Artikel 40(1)(f) der CLP-Verordnung sollte eine Meldung für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis die zutreffenden

Hinweis:

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(ECHA ID 220)

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Wie sollte eine Gruppe von Herstellern/Importeuren zum Zweck der Meldung für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis eingerichtet werden?

Helpdesk-Nummer: 0380

Das REACH-IT-System der ECHA wird Herstellern oder Importeuren die Möglichkeit bieten, sich als Gruppe (nachstehend bezeichnet …

Hinweis:

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(ECHA ID 203)

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Wenn einmal ein Stoff für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis gemeldet worden ist, müssen dann Hersteller oder Importeure denselben Stoff nochmals melden, obwohl er bereits im Verzeichnis enthalten ist?

Helpdesk-Nummer: 0382

Ja. Jede Rechtsperson, die den Stoff in Verkehr bringt, muss eine Meldung einreichen. Gleichwohl können Hersteller oder …

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(ECHA ID 218)

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