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Wie kann die Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung eines Stoffs in einem Gemisch gemäß Artikel 24 der CLP-Verordnung beantragt werden?

Helpdesk-Nummer: 0550

Ein Antrag auf Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung kann gemäß Artikel 24 der CLP-Verordnung mittels IUCLID

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 1291)

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Welche Gebühren werden für Anträge auf Verwendung einer alternativen Bezeichnung erhoben?

Helpdesk-Nummer: 0299

Ein Hersteller, Importeur oder nachgeschalteter Anwender eines Stoffes in einem Gemisch kann einen Antrag an die Europäische …

Hinweis:

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(ECHA ID 256)

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Welche Aufgaben und Pflichten haben Umfüller unter CLP?

Helpdesk-Nummer: 0292

Umfüller sind nachgeschaltete Anwender von Stoffen oder Gemischen. Ihre Tätigkeit beschränkt sich auf das Umfüllen von …

Hinweis:

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(ECHA ID 167)

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Ist ein Unternehmen, das einen Stoff zurückgewinnt (Recycler), verpflichtet, diesen einzustufen und in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis zu melden?

Helpdesk-Nummer: 0293

Unter CLP müssen zurückgewonnene Stoffe und Gemische normalerweise genauso behandelt werden wie andere Stoffe und Gemische unter

Hinweis:

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(ECHA ID 170)

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Welche Aufgaben und Pflichten haben Reimporteure unter CLP?

Helpdesk-Nummer: 0294

Gemäß CLP Artikel 2(19) gilt ein Reimporteur als nachgeschalteter Anwender. Reimporteure sind daher weder verpflichtet, …

Hinweis:

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(ECHA ID 168)

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Welche Informationen muss eine Werbung für gefährliche Stoffe nach Artikel 48 der CLP-Verordnung enthalten?

Helpdesk-Nummer: 0373

Artikel 48(1) der CLP-Verordnung umreißt die Informationen, die in einer Werbung für einen als gefährlich eingestuften Stoff …

Hinweis:

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(ECHA ID 272)

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Wie ist die Bedeutung des „privaten Endverbrauchers“ im Sinne des Artikels 48 Absatz 2 der CLP-Verordnung zu verstehen?

Helpdesk-Nummer: 0543

Ein „privater Endverbraucher“ ist in diesem Sinne jede Person, die eine Chemikalie nicht für seine gewerbliche Verwendung …

Hinweis:

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(ECHA ID 1236)

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Welche Informationen muss eine Werbung für Gemische nach Artikel 48 Absatz 2 der CLP-Verordnung enthalten?

Helpdesk-Nummer: 374

Die CLP-Verordnung verlangt, dass jegliche Werbung für als gefährlich eingestufte oder durch Artikel 25 Absatz 6 geregelte …

Hinweis:

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Hinweis des Helpdesks:
Für den Verkauf an die breite Öffentlichkeit ist es nicht hilfreich noch sachdienlich, auf ein Sicherheitsdatenblatt zu verweisen, dass diese Informationen (nach Artikel 25 Absatz 6) enthält.

Die Vollzugsbehörden in Deutschland vertreten folgende Auffassung:

  1. Die Informationen zu Gefahreneigenschaften im Online-Handel müssen so vorgehalten werden, dass der private Endverbraucher diese zwingend passieren muss, bevor er die Ware in den Warenkorb legen und den Bestellvorgang einleiten kann.
  2. Die Werbung muss gemäß Artikel 48 Absatz 2 der CLP-Verordnung die folgenden Angaben
    enthalten, die direkt und nicht über einen Link auf andere Seiten verfügbar sein müssen:

    1. Gefahrenhinweis(e) (H-Sätze)
    2. Gefahrenpiktogramm(e)
    3. Signalwort
    4. sofern zutreffend, die ergänzenden Informationen gemäß Artikel 25 Absatz 6.

Ein Bild des Produktes, auf dem das Kennzeichnungsetikett und die Gefahrenkennzeichnung eindeutig erkennbar sind, wird ebenso akzeptiert, sofern die notwendigen Informationen enthalten sind.

(ECHA ID 273)

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Handelt es sich bei wässrigen Lösungen, auch solchen mit einem eigenen Eintrag („…%“) in Anhang VI der CLP-Verordnung, um Stoffe oder Gemische?

Helpdesk-Nummer: 0110

Wässrige Lösungen gelten nach den Begriffsbestimmungen des Artikels 2 der CLP-Verordnung und Artikel 3 der REACH-Verordnung als …

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Wie unterscheiden sich GHS und CLP?

Helpdesk-Nummer: 0308

Das GHS wurde durch Rechtsvorschriften der Gemeinschaft in Form der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über Einstufung, Kennzeichnung …

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(ECHA ID 165)

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