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Wie müssen Einwegkartuschen mit nikotinhaltigen Flüssigkeiten für den Gebrauch in E-Zigaretten gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP-Verordnung) gekennzeichnet werden?

Helpdesk-Nummer: 638

Im Markt befinden sich Einwegkartuschen zum Gebrauch mit einer E-Zigarette (so genannte Pods), die gemäß den Vorgaben des § 14 …

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Umfasst der Anwendungsbereich von Artikel 48 der CLP-Verordnung auch den Internetverkauf über Websites und Onlineshops?

Helpdesk-Nummer: 0542

Ja, eine Internetseite kann als Werbung im Sinne von Artikel 48 der CLP-Verordnung angesehen werden. Informationen zu den …

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 1235)

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Welche Informationen muss eine Werbung für gefährliche Stoffe nach Artikel 48 der CLP-Verordnung enthalten?

Helpdesk-Nummer: 0373

Artikel 48(1) der CLP-Verordnung umreißt die Informationen, die in einer Werbung für einen als gefährlich eingestuften Stoff …

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 272)

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Wie ist die Bedeutung des „privaten Endverbrauchers“ im Sinne des Artikels 48 Absatz 2 der CLP-Verordnung zu verstehen?

Helpdesk-Nummer: 0543

Ein „privater Endverbraucher“ ist in diesem Sinne jede Person, die eine Chemikalie nicht für seine gewerbliche Verwendung …

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 1236)

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Welche Informationen muss eine Werbung für Gemische nach Artikel 48 Absatz 2 der CLP-Verordnung enthalten?

Helpdesk-Nummer: 374

Die CLP-Verordnung verlangt, dass jegliche Werbung für als gefährlich eingestufte oder durch Artikel 25 Absatz 6 geregelte …

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

Hinweis des Helpdesks:
Für den Verkauf an die breite Öffentlichkeit ist es nicht hilfreich noch sachdienlich, auf ein Sicherheitsdatenblatt zu verweisen, dass diese Informationen (nach Artikel 25 Absatz 6) enthält.

Die Vollzugsbehörden in Deutschland vertreten folgende Auffassung:

  1. Die Informationen zu Gefahreneigenschaften im Online-Handel müssen so vorgehalten werden, dass der private Endverbraucher diese zwingend passieren muss, bevor er die Ware in den Warenkorb legen und den Bestellvorgang einleiten kann.
  2. Die Werbung muss gemäß Artikel 48 Absatz 2 der CLP-Verordnung die folgenden Angaben
    enthalten, die direkt und nicht über einen Link auf andere Seiten verfügbar sein müssen:

    1. Gefahrenhinweis(e) (H-Sätze)
    2. Gefahrenpiktogramm(e)
    3. Signalwort
    4. sofern zutreffend, die ergänzenden Informationen gemäß Artikel 25 Absatz 6.

Ein Bild des Produktes, auf dem das Kennzeichnungsetikett und die Gefahrenkennzeichnung eindeutig erkennbar sind, wird ebenso akzeptiert, sofern die notwendigen Informationen enthalten sind.

(ECHA ID 273)

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