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Artikel 56 (3) von REACH nimmt die Verwendung eines Stoffs in der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung (SR&D) von der Zulassungspflicht aus. Deckt diese Ausnahme auch die Lebenszyklusschritte (wie etwa die Formulierung) ab, die der Endnutzung in SR&D vorangehen?

Helpdesk-Nummer: 0518

Ja, die vorgelagerte Verwendung eines Stoffes vor einer ausgenommenen Endnutzung in SR&D in den Mengen, die letztendlich in

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 1030)

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Was sind die Pflichten eines nachgeschalteter Anwenders (DUs), der einen Stoff, als solchen oder in einem Gemisch, für eine produkt- und verfahrensorientierte Forschung und Entwicklung (PPORD) verwenden?

Helpdesk-Nummer: 0123

Ein DU, der einen Stoff für PPORD verwendet, kann unterschiedliche Pflichten unter REACH haben. Dies ist davon abhängig, ob die

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

Anmerkung des Helpdesks: Die Frage wurde in der deutschen Übersetzung leicht abgeändert, indem das Wort „registered“ aus der Frage gestrichen wurde.

(ECHA ID 839)

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Nachgeschaltete Anwender haben 12 Monate Zeit, um ihre Pflichten in Bezug auf ein Expositionsszenarium zu erfüllen, das einen Sicherheitsdatenblatt beigefügt ist. Beginnt die 12-Monats-Frist sobald der nachgeschaltete Anwender das Expositionsszenarium oder wenn er die Registrierungsnummer erhalten hat?

Helpdesk-Nummer: 0122

Dem Rechtstext zufolge beginnt die 12-Monats-Frist sobald der nachgeschaltete Anwender ein Sicherheitsdatenblatt mit einer REACH

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage, deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 943)

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Welche Konsequenzen ergeben sich für Registranten und nachgeschaltete Anwender bei der Anwendung des Anhangs XI Abschnitt 3 „Stoffspezifische expositionsabhängige Prüfungen“?

Helpdesk-Nummer: 0127

Registranten haben die Möglichkeit auf die Prüfungen der Kurzzeittoxizität (28-Tage Test) und Reproduktionstoxizität und den …

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Ich bin nachgeschalteter Anwender. Wann muss ich eine Mitteilung* an die ECHA machen?

Helpdesk-Nummer: 0125

Sie müssen innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt des Sicherheitsdatenblatts für einen registrierten Stoff eine Mitteilung an die

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde

Anmerkung des Helpdesks: Eine Mitteilung nach Artikel 66 der REACH-Verordnung.

(ECHA ID 153)

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Müssen nachgeschaltete Anwender oder Händler den Registrierungsstatus der Stoffe als solche oder in Gemischen prüfen, die sie gemäß der REACH-Verordnung in Verkehr bringen?

Helpdesk-Nummer: 0124

Nachgeschaltete Anwender oder Händler müssen den Registrierungsstatus der Stoffe, die sie als solche oder in einem Gemisch in …

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 155)

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Gilt ein Stoff gemäß Artikel 7 (6) als „für diese Verwendung registriert“, wenn ein nachgeschalteter Anwender die Agentur nach Artikel 38 über seine Stoffanwendung informiert?

Helpdesk-Nummer: 0129

Nein.
Der Artikel 7 der REACH-Verordnung regelt die Registrierungs- und Mitteilungspflichten für Stoffe in Erzeugnissen. Die …

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Müssen die identifizierten Verwendungen auch für Stoffe erfasst werden, für die kein Sicherheitsdatenblatt erstellt werden muss?

Helpdesk-Nummer: 0130

Für nicht gefährliche Stoffe ist das Sicherheitsdatenblatt (SDB) im Rahmen der REACH-Verordnung nicht vorgeschrieben. Die …

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Ist ein nachgeschalteter Anwender verpflichtet die ihm im Rahmen des Sicherheitsdatenblattes übermittelten Risikominderungsmaßnahmen zu befolgen?

Helpdesk-Nummer: 0131

InArtikel 37 Absatz 5 der Verordnung steht:

Der nachgeschaltete Anwender hat geeignete Maßnahmen zur angemessenen Beherrschung …

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Wenn ein nachgeschalteter Anwender einen Stoff, der unter die Ausnahmen von REACH fällt (z. B. Verwendung in Humanarzneimitteln), anders verwendet, als es die Ausnahme zulässt: Wer muss dann den Stoff registrieren?

Helpdesk-Nummer: 0133

Sofern ein Stoff unter eine der Ausnahmen nach Artikel 2 der REACH-Verordnung fällt, bedarf er keiner Registrierung. …

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