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Müssen im Sicherheitsdatenblatt zwingend CAS-Nummern angegeben werden? Wir setzen einen neuen Stoff in einem Gemisch ein, für den keine CAS-Nummer vorliegt.

Helpdesk-Nummer: 0708

Die Angaben im Sicherheitsdatenblatt werden durch Artikel 31 und Anhang II der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 geregelt.

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Müssen die im Sicherheitsdatenblatt (SDB) verwendeten Stoffnamen in einer Amtssprache eines Mitgliedstaates verfasst sein?

Helpdesk-Nummer: 0195

Ja. Gemäß Artikel 31 Abs. 5 der REACH-Verordnung muss das SDB in einer Amtssprache des Mitgliedstaates verfasst sein, in dem der …

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Müssen die Zulieferer 100% der Inhaltsstoffe eines Gemisches nach Artikel 31 der REACH-Verordnung offenbaren und die entsprechenden Registrierungsnummern angeben?

Helpdesk-Nummer: 0210

Anhang II der REACH-Verordnung legt fest, welche Stoffe in Abschnitt 3.2 eines Gemisch-Sicherheitsdatenblattes zu nennen sind. …

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Wo findet man das Formular "Mustersicherheitsdatenblatt" gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) zur Erstellung des Datenblattes?

Helpdesk-Nummer: 0217

Auf der BAuA-Internetseite - Rubrik Sicherheitsdatenblatt / Muster und Leerformulare finden Sie eine kommentierte Version des

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Muss für die Nanoform eines Stoffes ein Sicherheitsdatenblatt inklusive der Angaben zur Charakterisierung erstellt werden, obwohl der Stoff keine gefährlichen Eigenschaften besitzt?

Helpdesk-Nummer: 0729

Ein Sicherheitsdatenblatt für den Stoff in Nanoform muss nur dann erstellt werden, wenn dieser eine der in Artikel 31 der REACH

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