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Müssen die Zulieferer 100% der Inhaltsstoffe eines Gemisches nach Artikel 31 der REACH-Verordnung offenbaren und die entsprechenden Registrierungsnummern angeben?

Helpdesk-Nummer: 0210

Anhang II der REACH-Verordnung legt fest, welche Stoffe in Abschnitt 3.2 eines Gemisch-Sicherheitsdatenblattes zu nennen sind. …

mehr erfahren: …