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FAQ (416)

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Welche Kennzeichnungselemente sind im Sicherheitsdatenblatt Abschnitt 2.2 wiederzugeben?

Helpdesk-Nummer: 0570

Gemäß Anhang II Nr. 2.2 der REACH-Verordnung sind auf Grundlage der Einstufung mindestens die folgenden Kennzeichnungselemente …

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog wurde vom UAI (Unterausschuss I) das AGS(Ausschuss für Gefahrstoffe) erarbeitet.

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In welchen Fällen ist die Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung für einen Stoff im Sicherheitsdatenblatt (SDB) eines Gemischs möglich?

Helpdesk-Nummer: 0565

Die Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung für einen Stoff in einem Gemisch ist nur dann zulässig, wenn die ECHA

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog wurde vom UAI (Unterausschuss I) das AGS(Ausschuss für Gefahrstoffe) erarbeitet.

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Müssen bei flüssigen Gemischen in Abschnitt 8 des Sicherheitsdatenblattes auch die Arbeitsplatzgrenzwerte aller festen Bestandteile aufgeführt werden?

Helpdesk-Nummer: 0566

Falls verfügbar, sind für jeden Stoff in einem Gemisch die nationalen Grenzwerte einschließlich der jeweiligen Rechtsgrundlage …

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog wurde vom UAI (Unterausschuss I) das AGS(Ausschuss für Gefahrstoffe) erarbeitet.

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Dürfen Gemische, für die gemäß Anhang II Abschnitt 2.10 der CLP-Verordnung die Kennzeichnung mit dem ergänzenden Gefahrenmerkmal EUH210 vorgesehen ist, auch mit dieser Kennzeichnung an die breite Öffentlichkeit abgegeben werden?

Helpdesk-Nummer: 0557

Ja, Gemische, die mit dem ergänzenden Gefahrenhinweis EUH210 „Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich“ gekennzeichnet sind, …

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Was ist der Unterschied zwischen einem Überprüfungsbericht und dem Zulassungsantrag?

Helpdesk-Nummer: 0558

Der Überprüfungsbericht dient zur Aktualisierung des Zulassungsantrags (Application for Authorisation – AfA) und muss an die ECHA

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 1360)

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Kann ich einen Überprüfungsbericht für eine nicht zugelassene Verwendung einreichen?

Helpdesk-Nummer: 0561

Nein. Sie können Überprüfungsberichte nur für Verwendungen einreichen, für die Sie über eine entsprechende Zulassung verfügen. …

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 1363)

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Ich habe meinen Überprüfungsbericht rechtzeitig – d. h. mindestens 18 Monate vor dem Ende des Überprüfungszeitraums – eingereicht. Die Kommission hat jedoch bis zum Ende des Überprüfungszeitraums keine Entscheidung getroffen. Darf ich den Stoff gemäß der bisherigen Zulassungsentscheidung weiterverwenden, bis die Kommission neu entschieden hat?

Helpdesk-Nummer: 0559

Ja, das ist möglich, bis eine Überprüfungsentscheidung (zur Aufrechterhaltung, Änderung oder Entziehung der Zulassung) getroffen …

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 1361)

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Ich habe meinen Überprüfungsbericht zu spät – d. h. weniger als 18 Monate vor dem Ende des Überprüfungszeitraums – eingereicht. Die Kommission hat jedoch bis zum Ende des Überprüfungszeitraums keine Entscheidung getroffen. Darf ich den Stoff gemäß der bisherigen Zulassung weiterverwenden, bis die Kommission neu entschieden hat?

Helpdesk-Nummer: 0560

Nein, der Stoff darf nach dem Ende des Überprüfungszeitraums nicht mehr genutzt werden. Sie müssen auf die Entscheidung der …

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 1362)

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Kann ich den Umfang der zugelassenen Verwendung in einem Überprüfungsbericht auf eine engere Definition beschränken?

Helpdesk-Nummer: 0562

Ja. Solange sich Ihre – enger definierte – Verwendung innerhalb der Grenzen der zugelassenen Verwendung bewegt, können Sie einen …

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 1364)

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Bei einigen aggregierten Meldungen sind keine Einstufungselemente sichtbar, während andere als „nicht eingestuft“ gekennzeichnet sind. Was ist der Unterschied?

Helpdesk-Nummer: 0548

Möchten Anmelder einen Stoff melden, für den ihrer Meinung nach keine Einstufung notwendig ist, können sie das entsprechende …

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine deutsche Arbeitsübersetzung der Q&As on the Public C&L Inventory der ECHA durch die Bundesstelle für Chemikalien. Die Originalfassung in englischer Sprache wurde auf der Internetseite der Europäischen Chemikalienagentur veröffentlicht. Die Übersetzung bleibt nahe am Originaltext und nimmt dafür sprachliche Unebenheiten in Kauf. In Zweifelsfällen gilt der Originaltext der englischen Fassung auf der Internetseite der ECHA.

(ECHA ID 643)

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