Navigation und Service

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Suche und Suchergebnisse

3 Ergebnisse für ""

Thema

keine Auswahlmöglichkeit

Sortieren nach:

Nach dem 01. September 2015 dürfen Biozidprodukte nur noch vermarktet werden, wenn der Hersteller / Lieferant des Wirkstoffs oder des Biozidprodukts in einer von der Agentur veröffentlichen Liste („Artikel 95-Liste“) aufgeführt ist. Muss ich meine Artikel 95-Konformität gegenüber der BAuA mit einer Bestätigung meines Lieferanten nachweisen?

Helpdesk-Nummer: 0438

Es ist richtig, dass gemäß Artikel 95 der Biozidverordnung (Verordnung (EU) Nr. 528/2012) ab dem 01. September 2015 ein …

mehr erfahren: …

„Aktivchlor, freigesetzt aus Natriumhypochlorit“: Was ist das Biozidprodukt und wer ist von Artikel 95 betroffen?

Helpdesk-Nummer: 641

Bei dem Wirkstoff „Aktivchlor, freigesetzt aus Natriumhypochlorit“ handelt es sich nicht um einen in situ generierten Wirkstoff, …

mehr erfahren: …

„Aktivchlor generiert aus Natriumchlorid durch Elektrolyse“: Was ist das Biozidprodukt und wer ist von Artikel 95 betroffen?

Helpdesk-Nummer: 640

Fall 1: Die Vorläufersubstanz Natriumchlorid wird zu bioziden Zwecken auf dem Markt bereitgestellt:

Die Vorläufersubstanz …

mehr erfahren: …