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Gelten die Anforderungen für das Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II der REACH-Verordnung auch für Polymere und wenn in welchem Umfang?

Helpdesk-Nummer: 0146

Gemäß Artikel 2 Absatz 9 der REACH-Verordnung gelten nur die Titel II und VI nicht für Polymere. Dies bedeutet Polymere sind …

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Wie sind unter dem Punkt „Identifizierte Verwendungen“ im Abschnitt 1.2 des Sicherheitsdatenblattes die Verwendungen aufzuführen?

Helpdesk-Nummer: 0185

Wenn bei registrierten Stoffen ein Stoffsicherheitsbericht erforderlich ist, müssen die im Abschnitt 1.2 des …

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 835)

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Müssen Händler oder Formulierer von chemischen Stoffen mit mehreren Lieferanten alle Registrierungsnummern im Sicherheitsdatenblatt (SDB) angeben?

Helpdesk-Nummer: 0186

Händler und Formulierer können gemäß Abschnitt 1.1 und 3.2.4 des Anhangs II der REACH-Verordnung die Registrierungsnummer ihrer …

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 144)

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Welches Datum muss auf dem Sicherheitsdatenblatt angegeben werden, wenn dieses lediglich übersetzt, aber nicht inhaltlich überarbeitet wurde?

Helpdesk-Nummer: 0197

Die Anforderungen an das Sicherheitsdatenblatt sind in Artikel 31 und Anhang II der REACH-Verordnung Nr. 1907/2006 geregelt. …

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Wer ist für die Übersetzung eines Sicherheitsdatenblattes zuständig?

Helpdesk-Nummer: 0198

Die Anforderungen an das Sicherheitsdatenblatt sind in Artikel 31 und Anhang II der REACH-Verordnung Nr. 1907/2006 geregelt.

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Wer ist in Abschnitt 1 des Sicherheitsdatenblattes zu nennen, wenn der Stoff/das Gemisch z. B. in Polen hergestellt wird und dann nach Deutschland importiert wird?

Helpdesk-Nummer: 0196

In Abschnitt 1 ist jeweils der Lieferant zu nennen. Weitere Vorlieferanten müssen nicht genannt werden. Besondere Regelungen …

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Hat ein in der EU ansässiger Lieferant von Stoffen und Gemischen, die die Kriterien in Artikel 31 der REACH-Verordnung erfüllen, die Pflicht, seinen nicht in der EU ansässigen Kunden ein REACH-konformes Sicherheitsdatenblatt (SDB) zur Verfügung zu stellen?

Helpdesk-Nummer: 0201

Unter REACH besteht keine Pflicht für Lieferanten von Stoffen und Gemischen, die die Kriterien in Artikel 31 erfüllen, ihren …

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 138)

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Wo finde ich Informationen zu den Giftnotrufnummern in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten?

Helpdesk-Nummer: 0204

Im Sicherheitsdatenblatt wird im Abschnitt 1.4 eine Notrufnummer (z. B. eine öffentliche Beratungsstelle in dem Mitgliedstaat, …

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Wie sind die sogenannten P-Sätze im Sicherheitsdatenblatt einzuarbeiten?

Helpdesk-Nummer: 0199

Die Vergabe der P-Sätze (Precautionary statement; Sicherheitshinweis) erfolgt mit der Kennzeichnung der Stoffe oder Gemische. …

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Welche Vorschriften gibt es bezüglich der Sprachen, in denen das Sicherheitsdatenblatt vorhanden sein muss?

Helpdesk-Nummer: 0208

Gemäß Artikel 31 Absatz 5 der REACH-Verordnung muss ein Sicherheitsdatenblatt in einer Amtssprache des Mitgliedstaates/der …

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