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Nach dem 01. September 2015 dürfen Biozidprodukte nur noch vermarktet werden, wenn der Hersteller / Lieferant des Wirkstoffs oder des Biozidprodukts in einer von der Agentur veröffentlichen Liste („Artikel 95-Liste“) aufgeführt ist. Muss ich meine Artikel 95-Konformität gegenüber der BAuA mit einer Bestätigung meines Lieferanten nachweisen?

Helpdesk-Nummer: 0438

Es ist richtig, dass gemäß Artikel 95 der Biozidverordnung (Verordnung (EU) Nr. 528/2012) ab dem 01. September 2015 ein …

mehr erfahren: …