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In einer Zementmischung wird die Konzentration von Chrom (VI) auf unter 2 mg/kg (0,0002 %) reduziert, um die Bedingungen der Beschränkung des Inverkehrbringens und der Verwendung von Zement und zementhaltigen Gemischen in Eintrag 47 von Anhang XVII der REACH-Verordnung zu erfüllen. Sollte das Gemisch als hautsensibilisierend (H317) eingestuft werden?

Helpdesk-Nummer: 658

Nein. Lösliches Chrom VI verursacht die sensibilisierende Wirkung von Zement oder zementhaltigen Mischungen. …

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage, deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 1659)

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Was wird nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Stoffen (besonders besorgniserregenden Stoffen, SVHCs) in Erzeugnissen in den Beschränkungen in Anhang XVII der REACH-Verordnung unter einem "Erzeugnis" verstanden?

Helpdesk-Nummer: 0590

Der Begriff ‚Erzeugnis‘ gilt, wie er vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 10. September 2015 in Fall …

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 1564)

mehr erfahren: …