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Wichtige Pflichten als Hersteller

Sie haben Ihren Sitz innerhalb der Gemeinschaft und stellen einen Stoff her? Dann sind Sie Hersteller im Sinne des Artikels 3 Nr. 9 REACH-Verordnung.

Bibliografische Angaben

C. Haas, D. Rühl:
Wichtige Pflichten als Hersteller. 
1. Auflage. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2021. Seiten 2, PDF-Datei, DOI: 10.21934/helpdeskkompakt:REACH20210813

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