Navigation und Service

Beschränkung von Per- und polyfluorierten Stoffen (PFAS)

Formale Absichtserklärung auf der Internetseite der ECHA veröffentlicht. Zweite Stakeholder-Konsultation läuft bis zum 17. Oktober. Direkt zur Konsultation

Datum 19.07.2021

Am 15. Juli haben die nationalen Behörden Deutschlands, der Niederlande, Norwegens, Schwedens und Dänemarks formal ihre Absicht erklärt, bis zum 15. Juli 2022 ein Beschränkungsdossier zu per- und polyfluorierten Stoffen (PFAS) bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) einzureichen.
Parallel zu ihrer Absichtserklärung veröffentlichten die Mitgliedstaaten Kurzzusammenfassungen der bisher von ihnen zusammengetragenen Informationen sowie einen zugehörigen Fragebogen. Damit soll sichergestellt werden, dass die bereits vorhandenen Informationen die aktuelle Marktsituation möglichst gut abbilden und verbleibende Datenlücken geschlossen werden.
Die erneute Befragung richtet sich vor allem an von der Beschränkung betroffene Industrieverbände und Unternehmen, aber auch Unternehmen, die Alternativen zu PFAS herstellen oder Kenntnisse darüber haben. Die Bundesstelle für Chemikalien bittet alle Interessenvertreter, die veröffentlichten Informationen zu prüfen und Hinweise zu notwendigen Korrekturen oder Ergänzungen einzureichen.


Den Fragebogen gibt es bis zum 17. Oktober hier Link.

Die formale Absichtserklärung der fünf Mitgliedsstaaten gibt es im Internetangebot der ECHA unter dem folgenden Link.

Mehr Informationen zur der Beschränkung von Per- und polyfluorierten Stoffen finden Sie hier.