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Einstufung von Titandioxid

Delegierte Verordnung zur Einstufung von Titandioxid veröffentlicht

Datum 28.02.2020

Die Europäische Kommission hat am 4. Oktober 2019 in einer Änderungsverordnung zur CLP-Verordnung (14. ATP) beschlossen, unter anderem Titandioxid-Pulver mit mindestens 1 % Partikel mit aerodynamischem Durchmesser ≤ 10 µm als Krebsverdachtstoff einzustufen.

Diese Änderung wurde am 18. Februar 2020 als Delegierte Verordnung (EU) 2020/217 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt damit am 9. März 2020 in Kraft. Es gibt eine Übergangsfrist bis zum 1. Oktober 2021.