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Gezielte Konsultation zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung von zehn kupferhaltigen Stoffen bezüglich der langfristigen Gewässer­gefährdung

Die Frist für Stellungnahmen endet am 4. Februar 2019

Datum 22.01.2019

Der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) wurde ersucht, eine Stellungnahme zu den M-Faktoren für die langfristige Gewässergefährdung von 10 kupferhaltigen Stoffen, die in der Verordnung (EU) 2016/1179 aufgeführt sind, auszuarbeiten und zu verabschieden. Bei einigen dieser Verbindung handelt es sich auch um Biozid-Wirkstoffe.

Im Einzelnen geht es um folgende Stoffe:

  1. Copper flakes (coated with aliphatic acid)
  2. Copper (II) oxide
  3. Copper (I) oxide
  4. Copper (II) hydroxide, copper dihydroxide
  5. Copper (II) carbonate -- copper (II) hydroxide (1:1)
  6. Dicopper chloride trihydroxide
  7. Copper thiocyanate
  8. Copper sulphate pentahydrate
  9. Tetracopper hexahydroxide sulphate [1], tetracopper hexahydroxide sulphate hydrate [2]
  10. Bordeaux mixture, reaction products of copper sulphate with calcium dihydroxide

Der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) hat im Dezember 2014 Stellungnahmen zu den Umweltgefahren von zehn kupferhaltigen Stoffen abgegeben. Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten haben beschlossen, die angenommene harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung in Anhang VI der CLP-Verordnung aufzunehmen (veröffentlicht mit der 9. Anpassung an den technischen Fortschritt (ATP) im Juli 2016; Verordnung (EU) 2016/1179 der Kommission). Die vorgeschlagenen M-Faktoren für die langfristige Gewässergefährdung wurden allerdings nicht in Anhang VI aufgenommen, da angesichts der von der Industrie vorgelegten wissenschaftlichen Daten zur aquatischen Toxizität eine weitere Bewertung durch den RAC erforderlich war, nachdem die Stellungnahmen des RAC bereits an die Kommission weitergeleitet wurden waren.

Auf Ersuchen der Europäischen Kommission, die am 8. Oktober 2018 eingegangen ist, erteilte der Exekutivdirektor der ECHA dem RAC den Auftrag, für die zehn in Verordnung (EU) 2016/1179 aufgeführten kupferhaltige Substanzen M-Faktoren für die langfristige Gewässergefährdung zu entwickeln und zu verabschieden. Gemäß Erwägungsgrund 5 der Verordnung (EU) 2016/1179 der Kommission ist der Geltungsbereich des Mandats auf den Zusatz von M-Faktoren für langfristige Wassergefährdung auf der Grundlage der verfügbaren Informationen für den Stoff „Kupfer, granuliert“ beschränkt. (Stellungnahme vom RAC im Juni 2018 angenommen).

Ziel dieser gezielten öffentlichen Konsultation ist es, Kommentare zu dem Vorschlag einzuholen, um M-Faktoren für langfristige Wassergefährdung hinzuzufügen, damit die Europäische Kommission die Verordnung (EU) 2016/1179 der Kommission aktualisieren kann. Darüber hinaus zielt dieser gezielte Konsultation darauf ab, Kommentare zum M-Faktor für den Stoff „copper flakes (coated with aliphatic acid)“ zu erhalten, der ebenfalls in der Verordnung (EU) 2016/1179 der Kommission harmonisiert ist. Im Einklang mit der angenommenen Stellungnahme zum Stoff müssen die Daten, welche mit dem Transformation/Dissolution-Protokolls (T/Dp) gewonnen wurden, bei der ableitung des Ökotoxizitäts-Referenzwert (ERV) berücksichtigt werden. Abhängig von der Wahl der Beladungsrate (1 mg / L vs. 0,1 mg / L) würde sich der resultierende chronische M-Faktor um einen Faktor 10 unterscheiden. Da beide Ansätze auf der CLP-Guidance (Version 5.0) beschrieben sind, ist bei der Bewertung dieses Aspekts mehr als ein Ergebnis möglich. Kommentare zu diesem Punkt sind erwünscht.

Alle interessierten Parteien werden gebeten, bis zum 02.04.2014 Kommentare in direktem Zusammenhang mit dem Thema der gezielten Konsultation über das Kommentierungs­formular einzureichen. Die Kommentare werden auf der ECHA-Website veröffentlicht.

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