Mengenmitteilung gemäß §16 ChemBiozidDV für das Jahr 2023
Bis zum 31.03.2024 sind Hersteller und Einführer von Biozidprodukten, die in Deutschland auf dem Markt bereitgestellt oder in Deutschland zum Export hergestellt werden, verpflichtet die Art und Menge dieser in 2023 hergestellten oder importierten Biozidprodukte sowie die darin enthaltenen Wirkstoffe im Meldeportal eBIOMELD mitzuteilen.
Bis zum 31.03.2024 sind Hersteller und Einführer von Biozidprodukten, die in Deutschland auf dem Markt bereitgestellt oder in Deutschland zum Export hergestellt werden, verpflichtet die Art und Menge dieser in 2023 hergestellten oder importierten Biozidprodukte sowie die darin enthaltenen Wirkstoffe im Meldeportal eBIOMELD mitzuteilen.
Dabei sind die Mengen aller hergestellten bzw. importierten Biozidprodukte zu melden, unabhängig davon ob sie noch gemäß Übergangsregelungen verkehrsfähig oder bereits zugelassen sind.
Bitte beachten Sie zusätzlich die von der Mitteilung der Produktmengen unabhängige Bestätigung der Richtigkeit der Angaben einer Produktmeldung (§ 6 Absatz 2 ChemBiozidDV), die ebenfalls bis zum 31.03. erfolgen sollten, siehe auch diese Meldung.