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Kann ich meine ursprünglich zugelassene Verwendung im Überprüfungsbericht in zwei oder mehr verschiedene Verwendungen aufteilen, die spezifischer und enger definiert sind?

Helpdesk-Nummer: 0563

Ja, das ist möglich, solange sich eine jede der neu definierten Verwendungen innerhalb der Grenzen der ursprünglich zugelassenen Verwendung bewegt. Bitte verdeutlichen Sie dies in der zusammen mit dem Überprüfungsbericht einzureichenden Anmerkung. In diesem Fall müssen Sie für jede Verwendung eine aktualisierte Fassung des Stoffsicherheitsberichts und der Analyse der Alternativen und – sofern relevant – eine sozioökonomische Analyse und einen Substitutionsplan einreichen. Die Aufteilung der Verwendung ist kostenpflichtig (d. h. für jede weitere Verwendung fällt eine zusätzliche Gebühr an). Gleichwohl kann eine solche Aufteilung in manchen Fällen den Inhalt Ihres Überprüfungsberichts eindeutiger gestalten und klarer umreißen und so den wissenschaftlichen Ausschüssen der ECHA bei der Bewertung und der Kommission bei der Entscheidungsfindung helfen.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 1365)