Navigation und Service

Gemäß Artikel 56 Absatz 4 Buchstabe d der REACH-Verordnung ist die Verwendung als Brennstoff in geschlossenen Systemen von der Zulassungspflicht befreit. Gilt diese Befreiung auch für die Phasen des Lebenszyklus (wie beispielsweise das Formulieren), die dieser Endverwendung vorangehen?

Helpdesk-Nummer: 0264

Ja, die vorgeschalteten Verwendungen eines Stoffes "Verwendung von Brennstoffen in geschlossenen Systemen", die einer von der Zulassungspflicht befreiten Endverwendung vorangehen, fallen ebenfalls unter die Befreiung, soweit die vorgeschriebenen Bedingungen zur Risikokontrolle, z.B. geschlossenen Bedingungen, werden auch bei den vorgeschalteten Verwendungen eingehalten.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 1028)