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Müssen bei flüssigen Gemischen in Abschnitt 8 des Sicherheitsdatenblattes auch die Arbeitsplatzgrenzwerte aller festen Bestandteile aufgeführt werden?

Helpdesk-Nummer: 0566

Falls verfügbar, sind für jeden Stoff in einem Gemisch die nationalen Grenzwerte einschließlich der jeweiligen Rechtsgrundlage aufzuführen. Werden bei der bestimmungsgemäßen Verwendung des Gemischs gefährliche Stoffe in die Luft freigesetzt, so sind die für diese Stoffe geltenden Grenzwerte für die berufsbedingte Exposition und/oder biologischen Grenzwerte ebenfalls aufzulisten.

Feststoffe können bei Tätigkeiten mit einem flüssigen Gemisch nur eingeatmet werden, wenn das Gemisch so verwendet wird, dass es z. B. durch Verspritzen zu einer Aerosolbildung kommt. Daher ist bei der Ermittlung der inhalativen Exposition darauf zu achten, ob durch das Arbeitsverfahren Dampf- und Aerosolgemische entstehen können. Dies ist bei der Messung und Beurteilung zu berücksichtigen. Feststoffe, die gleichzeitig als Dampf und Aerosol auftreten können und somit in der TRGS 900 die Bemerkung 11 tragen, sind stets im Abschnitt 8 des Sicherheitsdatenblattes zu flüssigen Gemischen aufzuführen.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog wurde vom UAI (Unterausschuss I) das AGS(Ausschuss für Gefahrstoffe) erarbeitet.