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Wer ist in Abschnitt 1 des Sicherheitsdatenblattes zu nennen, wenn der Stoff/das Gemisch z. B. in Polen hergestellt wird und dann nach Deutschland importiert wird?

Helpdesk-Nummer: 0196

In Abschnitt 1 ist jeweils der Lieferant zu nennen. Weitere Vorlieferanten müssen nicht genannt werden. Besondere Regelungen gibt es für Lieferanten, die nicht in der EU ansässig sind. Hat der entsprechende Lieferant für den Mitgliedstaat, in dem er einen Stoff oder ein Gemisch in Verkehr bringt eine zuständige Person benannt, sind die vollständige Anschrift und die Telefonnummer dieser zuständigen Person anzugeben.