Navigation und Service

Müssen Händler oder Formulierer von chemischen Stoffen mit mehreren Lieferanten alle Registrierungsnummern im Sicherheitsdatenblatt (SDB) angeben?

Helpdesk-Nummer: 0186

Händler und Formulierer können gemäß Abschnitt 1.1 und 3.2.4 des Anhangs II der REACH-Verordnung die Registrierungsnummer ihrer Lieferanten im SDB verkürzen (die 4 letzten Ziffern weglassen).

Wenn Registranten ihre Registrierung gemeinsam eingereicht haben, ist der erste Teil der Registrierungsnummer für einen bestimmten Stoff immer derselbe. Daher braucht nur eine verkürzte Registrierungsnummer angegeben werden. Hat jedoch ein Registrant nicht im Rahmen einer gemeinsamen Einreichung eine Registrierung vorgenommen, ist diese Registrierungsnummer anders. Daher sollten alle relevanten (verkürzten) Registrierungsnummern im Sicherheitsdatenblatt (SDB) angegeben werden.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 144)