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Welche Pflichten entstehen unter REACH für Lohnproduzenten, die nach Rezeptur ihrer Auftraggeber Formulierungen herstellen?

Helpdesk-Nummer: 0175

Lohnproduzenten, die Gemische aus unterschiedlichen Stoffen nach Angaben der Auftraggeber formulieren sind anderen Formulierern gleichgesetzt und müssen die gleichen Pflichten gemäß REACH erfüllen. Das heißt sie sind nachgeschaltete Anwender und müssen dann im Wesentlichen die Informationspflichten gemäß Titel IV und V der Verordnung erfüllen.

Stellen die Lohnproduzenten jedoch die verwendeten Stoffe selbst her oder importieren sie aus dem EU-Ausland in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr, müssen sie diese registrieren.