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Ich bin nachgeschalteter Anwender. Wann muss ich eine Mitteilung* an die ECHA machen?

Helpdesk-Nummer: 0125

Sie müssen innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt des Sicherheitsdatenblatts für einen registrierten Stoff eine Mitteilung an die ECHA machen, wenn Sie:

  • einen Stoffsicherheitsbericht als nachgeschhalteter Anwender erstellen müssen; oder
  • von der Erstellung eines Stoffsicherheitsberichtes ausgenommen werden möchten,

    • da Sie entweder den Stoff in Gesamtmengen von weniger als 1 Tonne pro Jahr verwenden,
    • oder den Stoff für produkt- und verfahrensorientierte Forschung verwenden.

Sie müssen der ECHA auch mitteilen, wenn Ihre Einstufung eines Stoffes von der aller ihrer Lieferanten abweicht. Eine Mitteilung ist nicht erforderlich, wenn der nachgeschaltete Anwender weniger als eine Tonne des Stoffes oder des Gemischs pro Jahr verwendet.

Wenn Sie einen in der Zulassungsliste aufgeführten Stoff verwenden, für den eine Ihre Verwendung abdeckende Zulassung erteilt wurde, müssen Sie der ECHA ihre Verwendung innerhalb von drei Monaten nach der ersten Lieferung des Stoffes mitteilen.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde

Anmerkung des Helpdesks: Eine Mitteilung nach Artikel 66 der REACH-Verordnung.

(ECHA ID 153)