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Was sind die Pflichten eines nachgeschalteter Anwenders (DUs), der einen Stoff, als solchen oder in einem Gemisch, für eine produkt- und verfahrensorientierte Forschung und Entwicklung (PPORD) verwenden?

Helpdesk-Nummer: 0123

Ein DU, der einen Stoff für PPORD verwendet, kann unterschiedliche Pflichten unter REACH haben. Dies ist davon abhängig, ob die PPORD-Tätigkeit durch eine PPORD-Mitteilung des Herstellers oder Importeurs des Stoffes abgedeckt ist oder nicht.

Ein DU, der in einer vom Hersteller oder Importeur eingereichten PPORD-Mitteilung als einer der Kunden genannt wird, agiert in der Verantwortung seines Lieferanten und muss die Bedingungen berücksichtigen, die gemäß Artikel 9 Absatz 4 der REACH-Verordnung auferlegt und/oder ihm von seinem Lieferanten kommuniziert wurde. Wenn der DU den Stoff nicht länger für PPORD verwendet und dadurch die Zusammenarbeit mit seinem Lieferanten beendet, muss er seinen Lieferanten davon in Kenntnis setzen, da der Lieferant seine Mitteilung aktualisieren muss, um den DU aus der Kundenliste zu entfernen.
Alternativ kann ein DU einen Stoff auf seine eigene Verantwortung und Initiative hin für PPORD verwenden. Da ein DU nicht der Registrierungspflicht nach Artikel 5 und 6 von REACH unterliegt, muss der DU keine Informationen im Rahmen von Artikel 9 von REACH mitteilen, um von der Registrierungspflicht ausgenommen zu werden.
Wenn er die Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt gemäß den Anforderungen der Gesetzgebung für Arbeits- und Umweltschutz kontrolliert, muss der DU keinen Stoffsicherheitsbericht erstellen, selbst wenn seine Verwendungsbedingungen im erweiterten SDB seines Lieferanten nicht abgedeckt sind oder von der Verwendung abgeraten wird (Artikel 37 (4) (f)). Laut Artikel 38 (1) (b) muss der DU der ECHA melden, wenn er einen registrierten Stoff mit mehr als 1 Tonne für PPORD verwendet und von der Ausnahme in Artikel 37 (4) (f) Gebrauch macht.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

Anmerkung des Helpdesks: Die Frage wurde in der deutschen Übersetzung leicht abgeändert, indem das Wort „registered“ aus der Frage gestrichen wurde.

(ECHA ID 839)