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Nachgeschaltete Anwender haben 12 Monate Zeit, um ihre Pflichten in Bezug auf ein Expositionsszenarium zu erfüllen, das einen Sicherheitsdatenblatt beigefügt ist. Beginnt die 12-Monats-Frist sobald der nachgeschaltete Anwender das Expositionsszenarium oder wenn er die Registrierungsnummer erhalten hat?

Helpdesk-Nummer: 0122

Dem Rechtstext zufolge beginnt die 12-Monats-Frist sobald der nachgeschaltete Anwender ein Sicherheitsdatenblatt mit einer REACH-Registrierungsnummer erhält (Artikel 39 Absatz 1 der REACH-Verordnung). Jedoch benötigt der nachgeschaltete Anwender ein Expositionsszenario, das dem Sicherheitsdatenblatt beigefügt ist oder zumindest Angaben zu "Verwendungen, von denen abgeraten wird" im Abschnitt 1 des Sicherheitsdatenblattes. Nur dann kann er ermitteln, ob seine Verwendungen tatsächlich in das Registrierungsdossier aufgenommen oder daraus ausgeschlossen wurden. In Fällen, in denen die erforderlichen Angaben nicht im Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung gestellt wurden, ist es für den nachgeschalteten Anwender empfehlenswert, mit seinem Lieferanten in Kontakt zu treten, die Gründe hierfür zu erfragen und diese Kommunikation und das Datum des Erhalts eines Expositionsszenarios festzuhalten.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage, deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 943)