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Ich habe eine Entscheidung nach REACH erhalten, die mir die Anforderung zur Bereitstellung von Informationen durch Durchführung eines Tierversuchs auferlegt. Die Entscheidung wurde vor März 2013 angenommen, und ich habe noch nicht mit dem Versuch begonnen. Muss ich der Entscheidung immer noch Folge leisten?

Helpdesk-Nummer: 0525

Ja, die Entscheidung der ECHA ist rechtskräftig und bindend, also müssen Sie ihr Folge leisten.

Wenn der Stoff jedoch ausschließlich in einem kosmetischen Mittel verwendet wird und unter eines der beschriebenen Szenarien fällt, d.h. der Tierversuch nur dem Zweck dienen würde, menschliche Gesundheitsgefährdungen infolge der Exposition durch das endgültige kosmetische Mittel zu behandeln, sollten Sie der Entscheidung, die Sie erhalten haben, durch Beantragung der Nutzung von Verzichtsmöglichkeiten gemäß den REACH-Anhängen oder wie in dieser FAQ beschrieben Folge leisten können. Nur, wenn sich die geforderten Versuche auf potentielle Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit der Arbeiter beziehen, können Tierversuche erforderlich sein. Unter diesen Umständen werden die Versuche ausgeführt, um die Anforderungen von REACH zu erfüllen.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage zu kosmetischen Mitteln, deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 996)