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Können Mitregistranten einer gemeinsamen Einreichung dieselben generischen Spektraldaten oder Chromatogramme einreichen?

Helpdesk-Nummer: 0108

Gemäß Artikel 11(1) der REACH-Verordnung sind die in Artikel 10 (a)(ii) angegebenen Informationen, d. h. Einzelheiten zur Stoffidentität einschließlich Spektraldaten und Chromatogramme, von jedem Mitregistranten einer gemeinsamen Einreichung separat einzureichen.

Diese Informationen sind erforderlich, damit die ECHA die Gleichheit der Stoffe der verschiedenen Mitregistranten prüfen kann. Daher dürfen generische Spektraldaten oder Chromatogramme nicht verwendet werden. Jeder Mitregistrant einer gemeinsamen Einreichung muss stattdessen spezifische Spektraldaten und Chromatogramme für den Stoff bereitstellen, den er registrieren lassen will.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 113)