Navigation und Service

Was ist eine Zugangsbescheinigung (Letter of Access, LoA) im Sinne der REACH-Verordnung?

Helpdesk-Nummer: 0099

Ist ein Registrant nicht im Besitz eines Studienberichts, den er für seine Registrierung benötigt, muss er sich mit dessen Besitzer über die Bedingungen der Nutzung des Studienberichts für REACH-Registrierungszwecke einigen. Der Besitzer der Daten und der Registrant können die zu erteilenden Rechte frei vereinbaren.

Falls die qualifizierte Studienzusammenfassung einer Studie bereits bei der ECHA eingereicht wurde, kann ein Registrant zum Beispiel in seinem Dossier auf diese Studie Bezug nehmen, sofern er hierzu berechtigt ist. In diesem Zusammenhang müssen sich der Registrant und der Datenbesitzer über die Bedingungen des Rechts auf Bezugnahme einigen. Die Zugangsbescheinigung (LoA) ist ein Begriff, der häufig zur Beschreibung der Vereinbarung über gemeinsame Datennutzung und der Erteilung des Rechts auf Bezugnahme verwendet wird.

Die Rechte am geistigen Eigentum des Datenbesitzers müssen in jedem Fall von dem potenziellen Registranten geachtet werden.