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Sind Lieferanten von Erzeugnissen verpflichtet, bei deren EU-Vorlieferanten anzufragen, ob die gelieferten Erzeugnisse besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) enthalten?

Helpdesk-Nummer: 0082

Nach Artikel 33 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) sind Informationen über das Vorhandensein von SVHC innerhalb der Lieferkette weiterzugeben.

Sofern SVHC in einem Erzeugnis enthalten sind, müssen Informationen zu diesen Stoffen von Akteur zu Akteur innerhalb der Lieferkette weitergegeben werden, ohne dass es dazu, anders als bei der Informationspflicht gegenüber dem Verbraucher nach Artikel 33 Abs. 2, einer Anfrage des Abnehmers bedarf.

Die Verantwortung für die Recherche, ob SVHC in einem Erzeugnis vorhanden sind, liegt insbesondere bei dem Akteur (Importeur oder Produzent) am Beginn der Lieferkette des betreffenden Erzeugnisses. Die Verpflichtung aus Artikel 33 Abs. 1 trifft aber auch jeden späteren Lieferanten der Lieferkette unmittelbar und ist nicht lediglich auf die Weitergabe der ihm selbst übermittelten Informationen begrenzt.

Der Helpdesk empfiehlt im Zweifelsfall die Nachfrage bei dem Vorlieferanten eines Erzeugnisses, ob Artikel 33 Abs. 1 beachtet wurde, wenn:

  • in diesem Erzeugnis das Vorhandensein von SVHC-Gehalten, die eine Informationspflicht auslösen, in Betracht kommt und
  • keine Aussage des Vorlieferanten hierzu gegeben wurde.

Besteht die Möglichkeit, dass kritische Stoffe in der betreffenden Erzeugnisart vorhanden sind und ist der Aufwand einer chemischen Analyse zumutbar, kann die anzuwendende Sorgfalt unter Umständen auch bis zu einer analytischen Ermittlung gehen.

Beispielhaft können folgende Anhaltspunkte zu dem Schluss führen, dass in Erzeugnissen einer bestimmten Produktgruppe SVHC vorhanden sind, die eine Informationspflicht nach Artikel 33 begründen:

  • aktuelle Pressemeldungen,
  • Warnungen von Verbraucherschutzorganisationen,
  • Rückrufaktionen im Zusammenhang mit dem Vorhandensein solcher Stoffe in der betreffenden Produktgruppe,
  • Erfahrungsgemäßes Vorkommen von SVHC in der betreffenden Produktgruppe.