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Können Halbfertigprodukte aus Stahl wie Brammen, Rohblöcke und Walzblöcke als Erzeugnisse betrachtet werden?

Helpdesk-Nummer: 0078

Bei der Verarbeitung von Stahlprodukten und -halbfertigprodukten findet der Übergang vom Stoff/Gemisch zum Erzeugnis statt. Dieser Übergang wird bestimmt, indem man die physikalischen und chemischen Charakteristika für das Erreichen der Funktion des Objektes vergleicht. Lässt sich eindeutig feststellen, dass Form/Oberfläche/Design für die Funktion des Objekts relevanter sind als die chemische Zusammensetzung, so ist das beurteilte Objekt ein Erzeugnis. Wenn Form, Oberfläche oder Design von gleicher oder geringerer Bedeutung als die chemische Zusammensetzung sind, ist das Objekt ein Stoff oder ein Gemisch. Im Zweifelsfall können die indikativen Fragen in Abschnitt 2.3 der Leitlinien zu den Anforderungen für Stoffe in Erzeugnissen genutzt werden, um besser bestimmen zu können, ob Halbfertigprodukte aus Stahl ein Erzeugnis darstellen.

Die ECHA rät der Industrie auch, die von den Wirtschaftsverbänden herausgegebenen sektorenspezifischen Leitlinien zu konsultieren. Es ist jedoch Sache der einzelnen Unternehmen, ihre spezifische Situation zu prüfen und zu bestimmen, ob ihr Produkt als Erzeugnis betrachtet werden kann.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

Der deutsche Helpdesk präzisiert an dieser Stelle die FAQ der ECHA mit einigen Eckpunkten zur Abgrenzung Stoff - Erzeugnis im Falle der Brammen:

Die Form der Bramme wird durch den technologischen Prozess geprägt, in dem sie hergestellt wird, und sie muss auch für die Weiterverarbeitung in bestimmten Größenverhältnissen vorliegen.

Brammen werden üblicherweise als Stoffe/Gemische wird z.B. beim Auswalzen zu einem Blech mit einer charakteristischen Dicke ein Erzeugnis.

(ECHA ID 78)