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Gibt es nach Artikel 7 (2) der REACH-Verordnung eine Meldegebühr für die Meldung von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) in Erzeugnissen?

Helpdesk-Nummer: 0075

Für die Meldung von SVHC-Stoffen in Erzeugnissen wird keine Gebühr erhoben.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 79)