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Was sind Körperpflegemittel im Sinne von Eintrag 46 des Anhangs XVII?

Helpdesk-Nummer: 0470

In den Absätzen 1 bis 9 von Eintrag 46 sind die Zwecke aufgelistet, für die die Beschränkung gilt. Auf Absatz 7 „kosmetische Mittel“ folgt Absatz 8 „sonstige Körperpflegemittel“. Dies lässt darauf schließen, dass kosmetische Mittel als Unterkategorie von Körperpflegemitteln zu betrachten sind.

Der Begriff „kosmetische Mittel“ ist in REACH nicht definiert. Im Sinne von Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Produkte sind „kosmetische Mittel“ alle „Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit den Teilen des menschlichen Körpers (Haut, Behaarungssystem, Nägel, Lippen und äußere intime Regionen) oder mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung zu kommen, und zwar zu dem ausschließlichen oder überwiegenden Zweck, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen, sie in gutem Zustand zu halten oder den Körpergeruch zu beeinflussen“ (Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a).

Daraus lässt sich schließen, dass „sonstige Körperpflegemittel“ im Sinne von Eintrag 46 unter anderem alle Produkte einschließen, die die in der obigen Definition für Stoffe und Gemische genannten Eigenschaften aufweisen, sowie weitere, der Körperpflege dienende Produkte wie Toilettenpapier, Damenhygieneartikel, Windeln, Wattepads usw. Diese Auslegung umfasst im Großen und Ganzen das, was der Durchschnittsverbraucher unter dieser Produktkategorie versteht.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage, deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 1184)