Navigation und Service

Wie wird die Ausnahme für antike Barometer im Eintrag 18(a) des Anhangs XVII ausgelegt?

Helpdesk-Nummer: 0068

Nach Eintrag 18(a) sind antike Messinstrumente so definiert, dass diese am 3. Oktober 2007 über 50 Jahre alt sind.

Nach Absatz 3 sind antike Messinstrumente von der Beschränkung ausgenommen. Reparatur- und Wartungsarbeiten an diesen antiken Messinstrumenten sind ebenfalls von der Beschränkung ausgenommen.

Mit der Gewährung einer Ausnahmeregelung für antike Messinstrumente beabsichtigt der Gesetzgeber, dass der Handel mit diesen aufgrund des kulturellen und/oder historischen Wertes fortbestehen soll (Richtlinie 2007/51/EG, Erwägung Nr. 4). Daher sollten diese Instrumente weiterhin gewartet werden, um ihren kulturellen und/oder historischen Wert zu erhalten.

Antike Messinstrumente wie beispielsweise Barometer mit zwei Quecksilbersäulen, von denen eine aus einem Thermometer besteht, fallen unter die Ausnahmeregelung von Absatz 3 und können daher weiterhin gewartet werden. Die Säulen können repariert oder ausgetauscht werden, wenn diese Tätigkeiten Teil der Reparatur- und Wartungsarbeiten sind und den kulturellen und/oder historischen Wert des Instruments aufrechterhalten.

Fachleute dürfen quecksilberhaltige Messinstrumente kaufen, wenn diese für Reparatur- und Wartungsarbeiten an antiken Messgeräten bestimmt sind.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage, deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 0659)