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Darf mit CCA-Lösungen behandeltes Holz für andere Anwendungen verwendet werden, zum Beispiel für Bahnschwellen, die nicht für Untergrundbahnen bestimmt sind?

Helpdesk-Nummer: 0067

Eintrag 19 Absatz 4b) des Anhangs XVII zur REACH-Verordnung über Arsenverbindungen enthält eine Liste der Anwendungen, bei denen das mit CCA-Lösungen behandelte Holz eingesetzt werden darf. Es handelt sich hierbei nicht um eine Liste von Beispielen für mögliche Verwendungen, sondern um eine einschränkende Liste von zugelassenen Anwendungen. Das ergibt sich einerseits aus dem Wortlaut dieser Regelung und andererseits aus der Vorgabe, dass die im Absatz 4 geregelte Ausnahme eng ausgelegt werden muss (wie im Urteil C-358/11, Seiten 40-43 des Gerichtshofs der Europäischen Union bestätigt). Deshalb kann mit CCA-Lösungen behandeltes Holz nicht für andere als die in Absatz 4b) aufgezählten Anwendungen verwendet werden. Daher kann mit CCA-Lösungen behandeltes Holz nicht für oberirdisch installierte Bahnschwellen verwendet werden.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage, deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 0661)