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Sind Reparatur- und Wartungstätigkeiten [an vorhandenen quecksilberhaltigen Fieberthermometern und anderen Messinstrumenten] durch die Beschränkung in Eintrag 18(a) des Anhangs XVII der REACH-Verordnung erfasst?

Helpdesk-Nummer: 0066

Das Verbot betrifft das Inverkehrbringen von Fieberthermometern und weiteren Messinstrumenten für den Verkauf an die breite Öffentlichkeit nach dem 3. April 2009.

Nach Absatz 2 sind Thermometer sowie andere Messinstrumente für den Verkauf an die breite Öffentlichkeit, die in der Europäischen Union vor dem 3. April 2009 in Gebrauch waren, von dem Verbot ausgenommen. Diese quecksilberhaltigen Instrumente, die in der Europäischen Union vor dem 3. April 2009 in Gebrauch waren, können auf dem Second-Hand-Markt in Verkehr gebracht werden. Ausgenommen ist hier das Staatsgebiet von Mitgliedstaaten, die entschieden haben, diese schon vorhandenen Instrumente zu regulieren.

Reparatur- und Wartungstätigkeiten an diesen vorhandenen Instrumenten liegen nicht im Geltungsbereich der Beschränkung.
Dessen ungeachtet dürfen bei Reparatur- und Wartungsarbeiten an diesen Instrumenten keine neuen quecksilberhaltigen Messinstrumente verwendet werden, da dies bedeuten würde, dass der breiten Öffentlichkeit neue (quecksilberhaltige) Messinstrumente zur Verfügung gestellt werden.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage, deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 0658)