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Fällt der Stoff Di-2-propylheptylphthalat (DPHP), CAS-Nr. 53306-54-0 unter Eintrag 52 des Anhangs XVII der REACH-Verordnung?

Helpdesk-Nummer: 0051

Bei DPHP mit der CAS-Nr. 53306-54-0 handelt es sich um ein Isomer von Decylphthalat. Die Beschränkung in Eintrag 52 betrifft den Stoff Di-isodecylphthalat (DIDP) mit den CAS-Nummern 26761-40-0 und 68515-49-1. Somit fällt DPHP nicht unter den Eintrag 52 des Anhangs XVII.

Zukünftig können die Verwendungen dieses Stoffes gemeinschaftsweit reguliert werden, wenn aus verfügbar werdenden Informationen hervorgeht, dass von diesem Stoff unannehmbare Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt ausgehen. Außerdem wird für DPHP von seinen Herstellern die Verwendung in Spielzeug, Lebensmittelverpackungen oder Medizinprodukten ausdrücklich nicht unterstützt.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage, deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 0676)