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Können nachgeschaltete Anwender Ammoniumnitrat gemäß Absatz 2 des Eintrages 58 im Anhang XVII erwerben, um Gemische, die mehr als 16 % Stickstoff bezogen auf das Ammoniumnitrat enthalten, für ihre industriellen oder beruflichen Aktivitäten herzustellen?

Helpdesk-Nummer: 0047

Die Beschränkung gilt nicht für nachgeschaltete Anwender, die Ammoniumnitrat für ihre industriellen oder beruflichen Aktivitäten verwenden, um es für verschiedene Zwecke in andere Stoffe zu überführen. Daher ist zum Beispiel die Verwendung von Ammoniumnitrat für die Herstellung von Distickstoffoxid, das Verwendung bei der Produktion von hochdruckbehandelten Lebensmitteln oder als Anästhetikum findet, nicht beschränkt.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage, deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 0680)