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Wird die Liste der harmonisierten Einstufungen nach den Kriterien der Stoffrichtlinie 67/548/EWG (Tabelle 3.2 des Anhangs VI der CLP-Verordnung) im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis veröffentlicht?

Helpdesk-Nummer: 0420

Die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen nach den Kriterien der Stoffrichtlinie 67/548/EWG (Tabelle 3.2 des Anhangs VI der CLP-Verordnung) ist im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis veröffentlicht. Die Einstufung nach der Stoffrichtlinie für jeden harmonisiert eingestuften Stoff ist direkt unter der CLP-Einstufung angegeben. Die ECHA hat auch die Kategorisierung dieser Stoffe nach der Seveso II Richtlinie angegeben.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine deutsche Arbeitsübersetzung der Q&As on the Public C&L Inventory der ECHA durch die Bundesstelle für Chemikalien. Die Originalfassung in englischer Sprache wurde auf der Internetseite der Europäischen Chemikalienagentur veröffentlicht. Die Übersetzung bleibt nahe am Originaltext und nimmt dafür sprachliche Unebenheiten in Kauf. In Zweifelsfällen gilt der Originaltext der englischen Fassung auf der Internetseite der ECHA.

(ECHA ID 641)