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Kann ich für die Suche im Öffentlichen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis die Listennummer des Stoffes verwenden?

Helpdesk-Nummer: 0414

Nein. Bei der Vorregistrierung hat die ECHA automatisch Listennummern für Stoffe vergeben, die nicht im Europäischen Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe (EINECS), in der Europäischen Liste der angemeldeten chemischen Stoffe (ELINCS) und in der No-Longer-Polymers (NLP)-Liste aufgeführt sind. Diese bei der (Vor)Registrierung automatisch vergebenen Listennummern haben keinen formellen Status und werden somit nicht im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis veröffentlicht. Die einzigen numerischen Stoff-Identifikatoren, die zur Durchführung einer Suche verwendet werden können, sind die offiziellen EG- und CAS-Nummern und (für Stoffe mit einer harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung) die Anhang-VI-Indexnummer.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine deutsche Arbeitsübersetzung der Q&As on the Public C&L Inventory der ECHA durch die Bundesstelle für Chemikalien. Die Originalfassung in englischer Sprache wurde auf der Internetseite der Europäischen Chemikalienagentur veröffentlicht. Die Übersetzung bleibt nahe am Originaltext und nimmt dafür sprachliche Unebenheiten in Kauf. In Zweifelsfällen gilt der Originaltext der englischen Fassung auf der Internetseite der ECHA.

(ECHA ID 635)