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Was ist nicht im Öffentlichen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis enthalten?

Helpdesk-Nummer: 0409

Das Öffentliche Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis enthält keine Kontaktdaten von Anmeldern oder Registranten, da dies in der CLP-Verordnung nicht vorgesehen ist. Um keine vertraulichen Geschäftsinformationen offenzulegen, sind auch keine detaillierten Informationen über Verunreinigungen oder Zusatzstoffe im Öffentlichen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis enthalten. Außerdem haben Anmelder und Registranten die Möglichkeit, Anspruch auf Vertraulichkeit der IUPAC-Bezeichnung zu erheben (weitere Informationen, wie der Anspruch auf Vertraulichkeit der IUPAC-Bezeichnung markiert wird, finden sich im ECHA Handbuch "Wie man erfolgreich die Einstufungs- und Kennzeichnungsmeldung erstellt"). Wenn dies der Fall ist, wird sie nicht in das Öffentliche Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis aufgenommen.

Ferner werden IUPAC-Bezeichnungen von Stoffen aus Meldungen nicht aufgenommen, die nicht in eine oder mehrere der Gefahrenklassen, wie in Artikel 119(1)(a) der REACH-Verordnung festgelegt, eingestuft sind.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine deutsche Arbeitsübersetzung der Q&As on the Public C&L Inventory der ECHA durch die Bundesstelle für Chemikalien. Die Originalfassung in englischer Sprache wurde auf der Internetseite der Europäischen Chemikalienagentur veröffentlicht. Die Übersetzung bleibt nahe am Originaltext und nimmt dafür sprachliche Unebenheiten in Kauf. In Zweifelsfällen gilt der Originaltext der englischen Fassung auf der Internetseite der ECHA.

(ECHA ID 630)