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Welche Stoffe müssen für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis gemeldet werden?

Helpdesk-Nummer: 0398

Die folgenden Stoffe müssen mengenunabhängig für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis gemeldet werden:

  • Stoffe, die unter REACH registrierungspflichtig sind (≥ 1 Tonne/Jahr) und in Verkehr gebracht werden. Dazu gehören Stoffe als solche, Stoffe in Gemischen und bestimmte Stoffe in Erzeugnissen, wenn REACH Artikel 7 ihre Registrierung vorsieht. Diese Stoffe müssen nicht gemeldet werden, wenn ein Hersteller, Importeur oder Alleinvertreter (OR) den Stoff mit der Einstufung und Kennzeichnung nach CLP registriert hat, und die Registrierung bereits vor Fälligkeit der Meldung nach Artikel 40 Absatz 1 für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis erfolgt ist. Insbesondere ist die Meldung für die Importeure nicht erforderlich, die durch eine Registrierung erfasst sind, die bereits von einem OR in ihrem Namen vorgenommen wurde. Jedoch müssen Importeure einen Stoff innerhalb eines Monats nach dem Import melden, wenn der OR die Registrierung noch nicht eingereicht hat;
  • Stoffe, die unter CLP als gefährlich eingestuft und unabhängig von deren Tonnage in Verkehr gebracht werden. Dazu gehören Stoffe, die unter CLP als gefährlich eingestuft werden, die aber von der Registrierung ausgenommen sind, z. B. Polymere nach REACH Artikel 6 Ansatz 3;
  • Stoffe, die unter CLP als gefährlich eingestuft werden und in einem in Verkehr gebrachten Gemisch in einer Konzentration enthalten sind, die, wenn relevant, über den in Anhang I zu CLP bzw. in Richtlinie 1999/45/EG festgelegten Konzentrationsgrenzwerten liegen, was zur Einstufung des Gemisches als gefährlich führt.

Meldepflichtig sind nach CLP Artikel 40 nur Hersteller von Stoffen und Importeure von Stoffen oder Gemischen. Daher muss nur der Importeur einen Stoff, der in einem Gemisch enthalten ist, für das Verzeichnis melden, wenn der Stoff gefährlich oder registrierungspflichtig ist.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 195)