Muss für die Kennzeichnung der Vertraulichkeit eine Gebühr gezahlt werden?
Helpdesk-Nummer: 0385
Nein. Hersteller und Importeure, die die Vertraulichkeit des IUPAC-Namens für einen unter REACH Artikel 119(2)(f) und (g) genannten Stoff kennzeichnen, müssen keine Gebühr zahlen, wenn sie diesen für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis melden.
Hinweis:
Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.
(ECHA ID 228)