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Ist es bei Stoffen mit der REACH-Registrierungsfrist 2018 erforderlich, einen Stoff vor der Registrierungsfrist für das Verzeichnis zu melden?

Helpdesk-Nummer: 0379

Ja. Die Meldung ist von den REACH-Registrierungsfristen unabhängig. Ein Stoff, entweder als solcher oder enthalten in einem Gemisch, muss für das Verzeichnis mit den verfügbaren Anmelde-Tools innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen gemeldet werden.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 209)