Ist es bei Stoffen mit der REACH-Registrierungsfrist 2018 erforderlich, einen Stoff vor der Registrierungsfrist für das Verzeichnis zu melden?
Helpdesk-Nummer: 0379
Ja. Die Meldung ist von den REACH-Registrierungsfristen unabhängig. Ein Stoff, entweder als solcher oder enthalten in einem Gemisch, muss für das Verzeichnis mit den verfügbaren Anmelde-Tools innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen gemeldet werden.
Hinweis:
Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.
(ECHA ID 209)