Navigation und Service

Werden die Mitgliedstaaten Gebühren für Einreichungen nach Anhang VIII erheben?

Helpdesk-Nummer: 704

Obwohl die ECHA selbst keine Gebühren erheben wird, bleibt es im Ermessen der Mitgliedstaaten, ob sie für die Einreichung von Informationen Gebühren erheben. Es wird erwartet, dass die finanziellen Transaktionen weiterhin zwischen den Einreichern und der jeweiligen nationalen benannten Stelle abgewickelt werden. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Tabelle "Entscheidungen der Mitgliedstaaten zur Umsetzung von Anhang VIII des CLP", die auf der Website des Giftnotrufzentrums der ECHA auf der ECHA-Portalseite für Einreichungen unter der Registerkarte "Werkzeuge" zur Verfügung steht.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) auf ihrer Website der Giftnotrufzentralen veröffentlicht wurde.