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Ist es möglich, eine einzige Mitteilung zu machen, die dann für alle Mitgliedstaaten gültig ist?

Helpdesk-Nummer: 697

Im Prinzip müssen Sie bei der benannten Stelle in jedem Mitgliedstaat, in dem Sie das Produkt in Verkehr bringen, eine Mitteilung in der Sprache des jeweiligen Mitgliedstaates machen. Das Einreichungsportal der ECHA unterstützt die länderübergreifende Einreichung, indem es die Mitteilungen an die entsprechenden benannten Stellen versendet.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) auf ihrer Website der Giftnotrufzentralen veröffentlicht wurde.