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Ich habe zwei Lieferanten für die gleiche MiM, die ich alternativ für die Formulierung meiner endgültigen Mischung (je nach Verfügbarkeit) verwende. Kann ich die Informationen für diese beiden MiMs-Mixtures in mixture (z. B. Sicherheitsdatenblatt und UFI-Code) in ein und dieselbe Einreichung aufnehmen?

Helpdesk-Nummer: 692

Nach dem aktuellen Gesetzestext müssen Sie in der Situation, in der die von verschiedenen Lieferanten gekaufte Komponente identisch ist (d. h. gleiche Zusammensetzung und gleiches Gefahrenprofil), nicht alle UFIs angeben (derjenige, der in dem betreffenden Land mitgeteilt wurde, wäre ausreichend). Wenn Sie sich nicht sicher sein können, dass die beiden MiMs identisch sind, kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Zusammensetzung Ihrer endgültigen Mischung gleich bleibt. Daher wären zwei verschiedene Mitteilungen erforderlich.

Diese Frage wird im Rahmen der zweiten Änderung von Anhang VIII diskutiert, die im März 2020 geklärt werden soll.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) auf ihrer Website der Giftnotrufzentralen veröffentlicht wurde.