Navigation und Service

Kann ein Mitgliedstaat zusätzliche Informationen anfordern, die über das hinausgehen, was in dem vereinbarten harmonisierten Format enthalten ist?

Helpdesk-Nummer: 673

Nein, für die Zwecke von Artikel 45 werden die Informationspflichten auf EU-Ebene harmonisiert.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) auf ihrer Website der Giftnotrufzentralen veröffentlicht wurde.